Transparente Scheidungskosten sind das Markenzeichen einer seriösen Fachanwaltskanzlei. Ich erkläre Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht, wie sich die Kosten zusammensetzen und wo Sie gezielt sparen können.
Zusammensetzung der Scheidungskosten
Die Kosten einer Scheidung bestehen aus Gerichtskosten nach dem GKG und Rechtsanwaltskosten nach dem RVG. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Familiengericht festgesetzt wird. Als Fachanwaltskanzlei berechnen wir ausschließlich die gesetzlichen Mindestgebühren – keine Honorarvereinbarungen, keine Stundensätze.
Der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG
Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Der Mindestverfahrenswert beträgt 3.000 € (§ 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Für den Versorgungsausgleich kommen je Anrecht 10 % des dreifachen Nettoeinkommens hinzu, mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG).
Anwaltsgebühren eines Fachanwalts
Die Gebühren eines Fachanwalts für Familienrecht sind identisch mit denen jedes anderen Rechtsanwalts – sie richten sich nach dem RVG. Im Scheidungsverfahren fallen an: 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG), 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG)( ) und 19 % Umsatzsteuer. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Qualität der Beratung.
So sparen Sie mit einer Fachanwaltskanzlei
Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt nötig – spart 50 % der Anwaltskosten.
Verfahrenswert-Reduzierung: Wir beantragen bei jeder einvernehmlichen Scheidung eine Herabsetzung um bis zu 30 %.
Keine streitigen Folgesachen: Eine gute fachanwaltliche Vorbereitung vermeidet kostspielige Gerichtsverfahren zu Unterhalt und Zugewinn.
Ermäßigte Gerichtsgebühr: Bei Entscheidung auf der ersten Verhandlung reduziert sich die Gebühr von 2,0 auf 1,0 (Nr. 1111 KV GKG).
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf VKH (§§ 76 ff. FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse alle Kosten. Alternativ besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehegatten (§ 1360a Abs. 4 BGB). Wir prüfen Ihren Anspruch kostenfrei.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Scheidung beim Fachanwalt?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt und 30 % Reduzierung liegen die Gesamtkosten bei 1.500–3.000 € je nach Einkommen. Wir berechnen die gesetzlichen Mindestgebühren.
Kann ich Prozesskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es rechtfertigen (§§ 114 ff. ZPO). Bei Bewilligung werden Gerichts- und Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen.
Empfehlung von Fachanwältin Antje Kaschube
Transparenz bei den Kosten ist mir besonders wichtig. Fordern Sie vor jeder Beauftragung einen kostenlosen Kostenvoranschlag an – so wissen Sie genau, was auf Sie zukommt. Als Fachanwaltskanzlei garantiere ich Ihnen die geringstmöglichen Gebühren bei höchster fachlicher Qualität.
Rechtsquellen
- § 43 FamGKG – Verfahrenswert
- § 50 FamGKG – Versorgungsausgleich
- § 13 RVG, Anlage 2 – Gebührentabelle
- Nr. 3100, 3104 VV RVG – Gebühren
- Nr. 1110, 1111 KV GKG – Gerichtsgebühren
- §§ 114 ff. ZPO – Prozesskostenhilfe
© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Fachanwalt-Scheidungsrecht.de
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.