Jede Scheidung in Deutschland durchläuft einen gesetzlich vorgegebenen Ablauf. Als Fachanwältin für Familienrecht führe ich Sie sicher durch jede Phase – von der Trennung bis zum rechtskräftigen Beschluss.
Phase 1: Trennung und Trennungsjahr
Die Scheidung beginnt mit der Trennung der Ehegatten. Ab dem dokumentierten Trennungstag läuft das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr (§ 1565 Abs. 2 BGB). Als Fachanwältin empfehle ich: Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich, sichern Sie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen, regeln Sie den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und treffen Sie Vereinbarungen zum Umgangsrecht (§ 1684 BGB).
Phase 2: Fachanwaltliche Vorbereitung
Nutzen Sie das Trennungsjahr für eine gründliche Vorbereitung. Ein Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Sie bei der Klärung aller Folgesachen: Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB), Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB), Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB) und Versorgungsausgleich (§ 1 VersAusglG). Leiten Sie frühzeitig die Rentenkontenklärung ein (Formular V0100).
Phase 3: Antragstellung durch den Fachanwalt
Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht der Fachanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der Antrag enthält Angaben zu beiden Ehegatten, zur Trennung, zu Kindern und zu bisherigen Regelungen (§ 133 FamFG). Die Einreichung erfolgt elektronisch über das beA. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG.
Phase 4: Gerichtliches Verfahren
Das Gericht stellt den Antrag zu und leitet den Versorgungsausgleich ein (§ 220 FamFG). Die Rentenversicherungsträger benötigen 3–6 Monate für ihre Auskünfte – dies ist der zeitintensivste Teil. Bei streitigen Folgesachen können diese im Verbund verhandelt werden (§ 137 FamFG), was das Verfahren verlängert.
Phase 5: Scheidungstermin und Rechtskraft
Im Scheidungstermin hört das Gericht beide Ehegatten persönlich an (§ 128 FamFG). Die Fachanwältin vertritt Sie vor Ort. Bei einvernehmlicher Scheidung dauert der Termin 10–15 Minuten. Der Beschluss wird nach einem Monat rechtskräftig (§ 63 Abs. 1 FamFG); bei beiderseitigem Rechtsmittelverzicht sofort.
Häufig gestellte Fragen
Wie begleitet ein Fachanwalt den Scheidungsablauf?
Der Fachanwalt begleitet alle fünf Phasen: Trennung, Vorbereitung, Antragstellung (§ 133 FamFG), Verfahrensüberwachung und Gerichtstermin (§ 128 FamFG). Er erstellt den Antrag, überwacht den Versorgungsausgleich und vertritt Sie vor dem Familiengericht.
Empfehlung von Fachanwältin Antje Kaschube
Ein strukturierter Ablauf gibt Ihnen Sicherheit. Als Fachanwältin für Familienrecht kenne ich jeden Schritt und jede Frist. Ich sorge dafür, dass Ihr Verfahren reibungslos läuft – bundesweit, an jedem Familiengericht in Deutschland.
Rechtsquellen
- §§ 1565–1567 BGB – Scheidungsvoraussetzungen
- § 114, 122, 128, 133, 137 FamFG – Verfahrensrecht
- § 220 FamFG – Versorgungsausgleich
- § 63 FamFG – Beschwerdefrist
© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Fachanwalt-Scheidungsrecht.de
Stand: April 2026.